Reifenschaden am Mietwagen

Reifenschaden am Mietwagen
Reifenschaden am Mietwagen

Ein Mietwagen erweist sich vor allem während eines Umzugs als ein idealer Begleiter. Resultierend aus den hohen Belastungen kann es jedoch schnell zu Schäden am gemieteten Fahrzeug kommen. Sofern es zu einem Schaden kommt, zeichnet sich in den meisten Fällen die Versicherung des Autovermieters für eine reibungslose Abwicklung verantwortlich. So sollte bereits im Rahmen der Anmietung eine entsprechende Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Dennoch sollten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters einer näheren Betrachtung unterzogen werden.

Reifenschaden am Mietwagen, was gibt es zu beachten

Besonders deutlich wird diese Tatsache am Beispiel eines Reifenschadens. Immer wieder schließen die jeweiligen Vermieter eine Haftung für Schäden am Reifen aus. So ist der Mieter dazu verpflichtet, vor der Übernahme des Fahrzeugs eine sorgfältige Überprüfung vorzunehmen. Offensichtliche Schäden müssen sofort gemeldet werden. Da ein Reifen jedoch aus einem relativ weichen Material besteht, kann es zu unsichtbaren Schäden kommen. Neben einem falschen Reifendruck kann auch eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs zu Schäden am Reifen führen. Sollte es zu einem Schaden am Reifen kommen, wird in den meisten Fällen der Kunde zur Kasse gebeten. Eine Reparatur kann mit relativ hohen Kosten verbunden sein.

Aus diesem Grund ist ein juristischer Ratschlag oftmals bares Geld wert. So muss prinzipiell der Verursacher des Schadens ermittelt werden. Sollte beispielsweise der Mieter für den Schaden am Reifen des Mietwagens verantwortlich sein, haftet in der Regel die Versicherung des Vermieters. Wie bereits erwähnt wurde, wird diese im Rahmen der Anmietung abgeschlossen. Die Versicherungskonditionen können grundsätzlich beim jeweiligen Vermieter erfragt werden. Trotz der Versicherung sollte die sogenannte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden. So sehen die meisten Mietverträge eine Selbstbeteiligung von mindestens 750 Euro vor. Sollte der Austausch des betroffenen Reifens weniger als 750 Euro kosten, muss der Mieter des Fahrzeugs die Kosten vollständig übernehmen.

Die Versicherung greift also erst dann ein, wenn die Kosten für einen Austausch des betroffenen Reifens einen Wert von 750 Euro übersteigen. Darüber hinaus zeichnet sich die Versicherung nur dann für eine Regulierung des Schadens verantwortlich, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Sofern der Mieter grob fahrlässig gehandelt hat, muss dieser für die Regulierung des Schadens vollständig aufkommen. Die Höhe der Kosten spielt in diesem Fall keine Rolle. Sollte der Vermieter des Fahrzeugs für den Schaden verantwortlich sein, haftet ebenfalls die Versicherung des Vermieters. Denn der Vermieter ist grundsätzlich für den technischen Zustand seiner Fahrzeuge verantwortlich.

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