Reifenprofiltiefe – Gesetzliche Bestimmungen zur Mindestprofiltiefe in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Gemessen wird im mittleren Bereich der Lauffläche des Reifens, dem Hauptprofil. Liegt das Profilniveau unter diesem Wert, muss der Reifen ausgetauscht werden. Andernfalls ist die Polizei dazu berechtigt, ein Bußgeld zu verhängen oder sogar die Kennzeichen des Fahrzeugs zu entfernen – sofern dieses aufgrund der Bereifung nicht mehr fahrtauglich ist. Auch mit der Versicherung könnte es bei unzureichender Bereifung Probleme geben: Kommt es zu einem Unfall und kann dessen Ursache auf die mangelhafte Bereifung des Fahrzeugs zurück geführt werden, ist die Versicherung dazu berechtigt, Regressansprüche anzumelden oder sogar die Erbringung einer Leistung abzulehnen. Nicht nur die eigene Versicherung, sondern auch die Versicherung des Unfallgegners kann den Verantwortlichen belangen. Dies ist auch möglich, wenn beispielsweise im Winter mit Sommerreifen gefahren wird.
Die Winterreifenpflicht in Deutschland
In Deutschland ist eine an die Wetterverhältnisse angepasste Bereifung seit 2006 per Gesetz vorgeschrieben. Allerdings wird die nähere Beschaffenheit der „geeigneten Bereifung“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht näher definiert. Bei einem Verstoß droht ein Verwarngeld von 20 Euro, ein Bußgeld von 40 Euro oder sogar ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister. Doch schon um sich und andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr nicht unnötig zu gefährden, sollte jeder Fahrzeughalter auf eine angemessene Bereifung achten. Empfohlen wird für Winterreifen, die an den Buchstaben M+S und dem Schneeflockensymbol erkennbar sind, übrigens eine Mindestprofiltiefe von 4 mm.